
C. Burschel: Säuglingsheime: Die „vergessenen“ Kinderheime der „Wirtschaftswundergesellschaft", aus:
W. Damberg/B. Frings/T. Jähnichen/U.Kaminsky (Hrsg.): Mutter Kirche - Vater Staat ? Geschichte, Praxis und Debatten der konfessionellen Heimerziehung seit 1945, Münster 2010, S.305 - 336 (Coverfoto: Aschendorff Verlag, Dank für die Widergabegenehmigung).
Einleitung
Im aktuellen Diskurs über die Heimerziehung der Nachkriegsjahre werden die Lebensverhältnisse in den Säuglings- und Kleinkinderheimen dieser Zeit bisher nicht berücksichtigt. Im Fokus stehen vor allem Vorkommnisse in den damaligen Heimen der Fürsorgeerziehung. Damit bleibt aber die zentrale pathologische Erfahrung vieler Heimkinder der Nachkriegszeit ausgeblendet: der Hospitalismus.
Die Crux ist: Die frühe Kindheit eines Menschen liegt in einer Zeitzone, die in späteren Lebensphasen nicht erinnert werden kann. Im Fall von Heimkindern bedeutet dies, dass frühkindliche Deprivationserfahrungen im Säuglingsheim „außerhalb“ der eigenen Erinnerung liegen, obwohl diese oftmals lebenslange negative Wirkungen für die Betroffenen, z.B. hinsichtlich ihrer Bindungsfähigkeit (Bowlby) bedeutet haben (je nach Schweregrad und Dauer der Deprivation im konkreten Fall).
Die heutige Thematisierung des Deprivationssyndroms während eines Säuglingsheimaufenthaltes kann zudem in vielen Fällen wichtige Informationen für die Biografiearbeit der Betroffenen selbst vermitteln. Ganz zu schweigen davon, dass eine isolierte Betrachtung der Fürsorgeerziehung vom biografischen Charakter der „Heimkarrieren“ abstrahiert und per se der Problemstellung nicht gerecht werden kann.
Säuglingsheime und die „aktuelle Heimdebatte“
Von den Fürsorgeerziehungsheimen zu unterscheiden sind andere Heimformen, wie Säuglings- und Kinderheime, die vor allem der Pflege und Betreuung von „allein stehenden“ Säuglingen, Kleinkindern und ältern Kindern dienten, weil deren leiblichen Eltern, die Pflege und Betreuung ihrer Kinder nicht übernehmen, wollten, konnten und/oder durften. In den seltensten Fällen (Ausnahme: direkte Nachkriegszeit, auch im Zusammenhang von „Flucht“ und „Vertreibung“) handelte es sich bei diesen Kindern um wirklich elternlose Kinder, d.h. „echte Vollwaisen“. Das Hauptklientel der Kinderheime der Nachkriegszeit waren sog. „Sozialwaisen“, mit anderen Worten, unerwünschte und zumeist „uneheliche Kinder“ aus der (zeitgenössisch so bezeichneten) „Unterschicht“, d.h. zumeist aus sog. „wirtschaftlich und sozial schwachen Verhältnissen“.
Entscheidend für die „Einweisung“ in ein Säuglingsheim der Nachkriegszeit war die Regelung (bis 1961) der „Amtsvormundschaft“ für sog. „uneheliche Kinder“, die automatisch mit der Geburt eines nicht ehelichen Kindes eintrat. Dem Amtsvormund, zumeist ein Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes, oblag das Aufenthaltbestimmungsrecht und die gesetzliche Vertretung des Kindes (und nicht der leiblichen Mutter bzw. dem leiblichen Vater), im Rahmen der sog. „Freiwilligen Erziehungshilfe (FEH)“. Hier waren die „örtlichen“ (kommunalen) sozialbürokratischen Verhältnisse von entsprechender Bedeutung, die sich vor allem in der sog. „Provinz“, bis heute als „modernsierungsresistent“ beschreiben lassen.
Insoweit ist der Begriff des „Vormundes“ als sozialtechnokratischer Begriff irreführend, da diese sog. „Amtsvormünder“ in den meisten Fällen ihre „Mündel“ während der Vormundschaft überhaupt nicht zu Gesicht bekamen, sondern rein nach Aktenlage „entschieden“. Hierbei ging es vor allem um die Bezahlung der Pflegesätze, die zu Lasten der Kommune gingen und die man erst im Rahmen einer „überörtlichen FEH“ auf das Land abwälzen konnte. Hinzu kam, dass es bis Ende der 1950er Jahre keine Heimaufsicht für die vielen unter verschiedener Trägerschaft stehenden Säuglings- und Kleinkinderheime gab.
Bis heute spielen die sog. „Säuglingsheime, wohl auch als ein Resultat handfester Interessenpolitik ehemaliger Heimträger, in der aktuellen Heimdebatte keine Rolle. Denn diesen ist natürlich auch nicht entgangen, dass bei vielen Betroffenen dem Aufenthalt in der Fürsorgeerziehung − oftmals nahtlos − weitere Stationen in der öffentlichen Pflege vorausgegangen waren. Ein Säuglingsheimaufenthalt – nicht selten bereits im ersten Lebensmonat eines späteren „Fürsorgezöglings“ – markierte damals den Beginn einer „Heimbiografie“, von der heute nur ein „Bruchteil“, nämlich die Zeit in der Fürsorgeerziehung im Fokus der Kritik steht. Diesem Resultat von Interessenpolitik kommt quasi „entgegen“, dass heimbiografische Berichte von ehemaligen Säuglingsheimkindern der Nachkriegszeit nicht zu erwarten sind, da sich diese − wie alle anderen Menschen auch − nicht an ihre ersten Lebensjahre erinnern können.
Allenfalls am Rande erfährt man durch eine heute veröffentlichte Heimbiografie, dass diese in einem Säuglingsheim begonnen hat und diesem Sachverhalt wird dann oftmals auch von dem Betroffenen selbst kaum Aufmerksamkeit geschenkt oder Bedeutung zugeschrieben.
Die Forderung nach der Berücksichtigung der Säuglingsheime bzw. der Wirkungen eines Säuglingsheimaufenthalts in der aktuellen Heimdebatte ist daher begründungsbedürftig und wird in Form der folgende vier Thesen zusammengefasst:
These 1
Der in den Säuglingsheimen der Nachkriegszeit durch die „Massenpflege regelmäßig auftretende Hospitalismus (Deprivationssyndrom) hat die dort lebenden Säuglinge und Kleinkinder – ohne, dass sich diese in späteren Lebensaltern daran erinnern konnten – derart sozial und psychisch geschädigt, dass diese frühkindlichen Schädigungen ggf. anhaltend negative Wirkungen auf deren lebenslange Sozialisation bzw. Lebensteilhabe (Persönlichkeitsentwicklung) gehabt haben. Bspw. ist hierbei an die lebenslang wirksame Beschädigung bis Zerstörung der „Bindungsfähigkeit“ (i.S. von John Bowlby et al.) der Betroffenen durch Deprivation im Säuglingsheim zu denken.
These 2
In ggf. anschließenden Heimaufenthalten wurde dem eingeschränkten Empfindungs- und Verhaltensrepertoire der ehemaligen Säuglingsheimkinder, d.h. ihrer basalen Vorschädigung durch einen Säuglingsheimaufenthalt, von den Erziehern wenig bis keine Aufmerksamkeit geschenkt, was zur Folge hatte, das deren Deprivationssymptome prolongiert, kumuliert und intensiviert wurden.
These 3
Die Hospitalismus-Problematik der Säuglingsheime war Erziehern und Verantwortlichen zur damaligen Zeit bekannt („Personalversagen“). Entsprechende Reformprojekte blieben Einzelfälle und konnten sich bis zur Mitte der 1970er Jahre in den Säuglingsheimen nicht flächendeckend durchsetzen („Organisationsversagen“). Das damalige Wissen der Pflegerinnen, der Heimleitungen und Heimträger um den „Hospitalismus“ führt in der aktuellen Heimdebatte mancherorts zu Bemühungen, die Thematisierung der Säuglingsheime möglichst zu verhindern.
Diesen aktiven und passiven Vertuschungsbemühungen kommt die aktuelle familienpolitische „Großwetterlage“ entgegen, die die Vermeidung einer frühkindlichen „Mutterentbehrung“ aufgrund der Dominanz volkswirtschaftlicher Interessen rigoros konterkariert.
Der Zusammenhang von Säuglingsheimaufenthalten mit der in späteren Lebensaltern u.U. folgenden „Fürsorgeerziehung“ ist somit der, dass grundlegende „Deformierungen“ der sozialen Integrationsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen im „Heimsystem“ selbst erfolgten, von „diesem“ zudem stetig ignoriert wurden und dadurch letztlich verstärkt wurden.
Das Heimsystem der Nachkriegszeit ließe sich somit auch als eine Art „Perpetuum mobile“ beschreiben, an dessen Anfang das Säuglingsheim stand. Die über mehrere Stationen zu „Fürsorgezöglingen“ Herangewachsenen gerieten mit ihren eigenen Neugeborenen nicht selten wieder in die Hände einer unseligen Allianz von Heimleitung, Jugendamt und Vormundschaftsgericht, die letztlich dafür sorgte, dass den Säuglings- und Kinderheimen „die Insassen nicht ausgingen“. Lapidar könnte man formulieren: „Die Eintrittskarten zur Fürsorgeerziehung wurden bereits in den Säuglingsheimen verteilt.“
Dagegen könnte man einwenden, dass auch Kinder und Jugendliche zu „Fürsorgezöglingen“ wurden, die ihre frühe Kindheit nicht im Säuglingsheim verbringen mussten, also über keinerlei frühkindliche Erfahrungen mit Einrichtungen der „Massenpflege“ verfügten. Diese Argumentationsweise übersieht allerdings, dass das Deprivationssyndrom (Hellbrügge) nicht nur an Orten der „Massenpflege“ beobachtet werden konnte (bzw. wird), sondern bis heute auch in „ungeeigneten“ Familienmilieus vorkommt.
(Säuglings-)Heim-Forschung, -Fotografie und -Literatur
Zu den Säuglingsheimen der Nachkriegszeit selbst gibt es kaum neuere Sekundärliteratur. Auch zeitgenössische Darstellungen, etwa in Form von Festschriften, finden sich im Gegensatz zu den Kinderheimen für ältere Kinder so gut wie nicht. Vereinzelt sind Zeugnisse der „offiziellen Säuglingsheimfotografie“ zu finden (zumeist in Form von Postkarten, die u.a. der Spendenakquise dienten) und Fotografien der „privaten Heimfotografie“ aus Alben von ehemaligen Pflegerinnen (zumeist aus Beständen von Haushaltsauflösern).
Selbst die Veröffentlichungen von damaligen Heimträgern oder Heimleitungen haben selten das konkrete Säuglingsheim im Blick und anonymisieren zumeist den Standort und Namen des betreffenden Säuglingsheims. Eine Aufarbeitung von Akten und Dokumenten aus Säuglingsheimen der Nachkriegszeit hat bis heute nicht stattgefunden und vielerorts werden diese zudem als „vernichtet“ oder als „nicht geführt“ deklariert.
Dagegen ist die Literatur, zum „Experimentierfeld Säuglingsheim“ kaum zu überblicken. Hinsichtlich so durchaus disparater Themen wie „Isolationstypen“ (Kaspar Hauser, etc.), Säuglingssterblichkeit in den Findelhäusern des 19. Jahrhunderts, Hospitalismusbeobachtungen der Pädiater, Frühkindliche Entwicklung, Bedeutung der Mutter-Kind-Dyade, tiefenpsychologische und entwicklungspsychologische Arbeiten sowie anthropologische Arbeiten dienten Beobachtungen im Säuglingsheim regelmäßig „nur“ als Plattform für die jeweiligen Erkenntnisinteressen.
Über die konkreten Säuglingsheime und das weitere Schicksal der dortigen Säuglinge und Kinder erfährt man in diesem Zusammenhang so gut wie nichts, auch was zum Beispiel die Ergebnisse einer Hospitalismus-Untersuchung für das konkrete Säuglingsheim ggf. an Reformen gebracht hat oder nicht.
In diesem Licht ist u.a. die von Meierhofer und Keller (1966) publizierte „wissenschaftliche Heimfotografie“ zu hinterfragen. An dieser Stelle liegt wohl eine weitere Ursache zur Erklärung der „Beharrungstendenz“ der Massenpflege von Säuglingen in der Nachkriegszeit, die rund drei Dekaden andauern konnte, obwohl „ganze Bibliotheken“ unterschiedlicher Disziplinen mit Untersuchungsergebnissen gefüllt wurden, die die Schädlichkeit der Massenpflege in einem Säuglingsheim für die betroffenen Kinder feststellten.
Um sich den zukünftig Zugang zum Forschungsfeld „Säuglingsheim“ nicht zu verschließen, die Pflegerinnen nicht zu „Sündenböcken des Hospitalismus abzustempeln“, aber auch weil das Erkenntnisinteresse nicht den Kleinkindern (bzw. ihren zukünftigen Biografien) selbst galt, kam es hier zu einer „falschen Rücksichtnahme“, die es ermöglichte, dass die Säuglingsheime abgeschottet und anonym ihr letztlich recht „jämmerliches Dasein“ weiter führen konnten. Die Faszination des Vergleichs von „Entwicklungskoeffezienten“ war wohl um einiges höher als die Anteilnahme am sozialen Schicksal dieser Kinder, dass man nicht müde wurde, als düster und trostlos zu prognostizieren. An dieser Sichtweise, zu der es Ausnahmen gab, hat sich auf internationaler Ebene bis heute nur wenig geändert, da diese Heimform etwa in Ländern des ehemaligen „Ostblocks“ und in asiatischen Ländern nach wie vor sehr verbreitet ist.
Der Hintergrund: Die Fragen nach der Relevanz der ersten drei Lebens-jahre
Mit dem bisher über die Bedeutungsreichweite eines Säuglingsheimaufenthaltes Gesagten tritt eine Frage − die aus den Gründerjahren der Psychologie stammt − auf den Plan. Diese Frage, letztlich aufgeworfen durch Beobachtungen zum Hospitalismus aus der Frühzeit der Pädiatrie ist bis heute Gegenstand kontroverser Antworten geblieben: Inwieweit prägen die Erfahrungen und Umwelteinflüsse in den ersten drei Lebensjahren eines Menschen dessen ganzes weiteres Leben?
Eine Vielzahl von Studien unterschiedlichster disziplinärer Herkunft, aber auch genaue Beobachtungen aus der „Heimpraxis“ lassen eine Prägung des Menschen durch die Erlebnisse in den ersten drei Lebensjahren als sehr wahrscheinlich erscheinen und stellen damit die generell unwirtlichen Lebensbedingungen in der Massenpflege eines Säuglingsheimes in ein zusätzlich kritisches Licht.
Dokumentiert wurden diese Lebensbedingungen auch in mehreren Filmen im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen, die noch intensiver wie ein Text oder die Heimfotografie in der Lage sind, die akute Not und das alltägliche Leid der Säuglinge und Kleinkinder in einem Säuglingsheim der Nachkriegszeit zu dokumentieren.
Diesen „Bildern aus dem Säuglingsheim“ kommt gerade heute ein hoher Stellenwert zu, da die meisten Akteure der aktuellen Heimdebatte keinerlei „bildliche Vorstellungen“ über den Alltag in einem Säuglingsheim haben. Diese Bilder sind in der Lage, die „abstrakte Barriere“ in den Köpfen der Akteure der aktuellen Heimdebatte, auch der ehemaligen Säuglingsheimkinder selbst (die, wie gesagt, keine Erinnerung an diese Zeit haben) in Frage zu stellen, weil die vermeintlich abstrakt oder nur „theoretisch“ erscheinenden Schlussfolgerungen nunmehr auf bildliche, d.h. konkreter (im Nachhinein sinnlich wahrgenommene) „Ursachen“ gestützt werden können.
In besonderem Maße gilt dies auch für die private Heimfotografie, die oftmals „ungewollt“ Sentenzen aus dem realen Heimalltag festhalten, die heute plausiblen Interpretationen zugänglich sind. Nicht selten wird heute nämlich übersehen, dass viele der Akteure der aktuellen Heimdebatte noch nie ein Säuglings-, Kinder oder „Erziehungsheim“ von innen gesehen haben.
Mit der Frage nach den nachhaltigen Wirkungen von Umwelteinflüssen in der frühen Kindheit wird aber auch ein möglicher genetischer Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung in dieser Zeit nicht vollständig ignoriert, die Frage ist genau genommen so zu verstehen: Welcher Art von Einfluss auf den Säugling ist entscheidender? Einflüsse aus der Umwelt (Phänotyp) oder Einflüsse der „Erbanlagen“ (Genotyp)? „Ich möchte die Ansicht von A. Dührssen unterstreichen, dass die wissenschaftliche Debatte heute dahin gelangt ist, die Frage zu diskutieren, ob sich die Gewichte 40 zu 60% oder umgekehrt verhalten.“
Mit diesem Zitat wird deutlich, dass man die Frage „ob“ Umwelteinflüsse in der frühen Kindheit eine wichtige Rolle spielen bereits in der Nachkriegszeit als beantwortet angesehen hat, wenn auch – bis heute – die Frage der „Reihenfolge“ von sozialen und genetischen Einflüssen als letztlich offen gilt. Diese Frage tritt aber im Kontext von Heimbiografien in den Hintergrund, d.h. in den Fällen, in den Säuglingsheimaufenthalten nahtlos weitere Heimaufenthalte mit prolongierender Deprivationswirkung folgten.
Verursacher dieser letztlich sozialen Kontroverse über die Sichtweise auf die frühe Kindheit sind folgende Beobachtungstatsachen: Ein Säugling scheint vordergründig aus Erwachsenensicht (die sich zudem nicht auf Erinnerungen an die eigene Kleinkindzeit stützt) nicht in der Lage zu sein, mit seiner Umwelt, d.h. mit seiner Pflegeperson zu kommunizieren. Gleichzeitig kann aber beobachtet werden, dass der Säugling in relativ kurzer Zeitspanne, die nach endogenen biologischen Gesetzmäßigkeiten abzulaufen scheint, hinsichtlich seiner „Funktionsreife“ (Intelligenz, Sprache, Motorik etc.) den Anschluss an die Erwachsenenwelt, allein durch Zeitablauf zu erreichen in der Lage ist.
Diese Konstellation ist es, die über Jahrzehnte zu der Auffassung geführt hat, die Säuglingspflege vermeintlich nur auf Fragen der Ernährung, Infektionsbekämpfung und Hygiene reduzieren zu können und diese darüber hinaus auch noch in der öffentlichen (Ersatz-) Pflege nach „tayloristischen“ Organisationsprinzipien (Säuglingsheim), auch für ältere Kleinkinder, strukturieren und delegieren zu können.
Auf jeder Entwicklungsstufe des Menschen befähigt ihn aber erst die optimale Entfaltung der ihm möglichen und notwendigen Fähigkeiten auf eben dieser Stufe, die Entwicklung der folgenden Stufen. Die hierfür notwendigen Signale entstammen nun jedoch keineswegs nur aus äußerlich für einen Dritten sofort wahrnehmbaren Verhaltensweisen (Signalen), sondern überwiegend der affektiven Einstellung der Mutter (oder der exklusiven Betreuungsperson) zum Kind. Das Kind ist schon sehr früh befähigt, eine antizipierende Erwartungsreaktion (Rene Spitz) auszubilden, die bereits eine funktionelle Antwort auf die affektive Einstellung der Mutter ist. Diese Reaktionsalgorythmus ist nicht auf das ersten Lebensjahre beschränkt. Anna Freud und Dorothy Burlingham haben bereits 1942 nachgewiesen, dass Kinder in London während der Luftangriffe bis zum Alter von drei Jahren nur dann von Angst befallen wurden, wenn die Mütter selbst Angst empfanden.
Es braucht eigentlich nicht sehr viel Phantasie, sich vorzustellen, was das für einen Säugling in der Massenpflege bedeutet hat, der regelmäßig von wechselnden Pflegerinnen und dies auch nur im Zusammenhang von möglichst schnell erledigten „Pflege-Handgriffen“ eine normale Mutter-Kind-Dyade in den ersten Lebensmonaten, manchmal -jahren nicht erlebt hat.
Entscheidend für eine Beantwortung der Frage nach der Bedeutung der ersten drei Lebensjahre im Kontext von Aufenthalten in der „Massenpflege“ ist dabei auch, ob das folgende Leben in einer („intakten“) Familie oder innerhalb von Kinderheimen bzw. Fürsorgeerziehungsheimen verlief.
Hier haben Studien zum Lebenslauf von in der frühen Kindheit adoptierten Heimkindern deutlich gezeigt, dass ein „Aufholen“ zum Teil auch von größeren Entwicklungsdefiziten in einer Adoptiv- bzw. Pflegefamilie möglich ist. Ins Auge fällt hierbei aber auch die seit Beginn der Adoptionsvermittlung verbreitete Einschätzung, dass Kinder, die älter als drei Jahre sind, kaum noch für eine Adoption „geeignet“ sind. Begründet wurde dies mit vorausgegangenen Deprivationserfahrungen (wenn auch so nicht bezeichnet) der Kinder in Kinderheim oder in ungeeigneter Familie, die hinsichtlich ihrer negativen Wirkungen auf die soziale Integrationsfähigkeit dieser Kinder – nach Ablauf der ersten drei Lebensjahre − dann auch unter neuen Lebensbedingungen nicht mehr aufzuholen sei.
Somit lässt sich festhalten, dass eine (negative) Prägung durch die ersten drei Lebensjahre für das weitere Leben durch einen Aufenthalt in einer Organisation der Massenpflege noch einmal sehr viel wahrscheinlicher wird, wenn in der folgenden Kindheit und Jugend kein länger dauernder Aufenthalt in einem intakten Familienmilieu erfolgte.
Als Ausnahmefälle wurde in den klassischen Deprivationsstudien aber auch beobachtet, dass es singuläre Abweichungen von der Regel gab, d.h. Kinder die der deprivierenden Lebensumwelt im Säuglingsheim „etwas“ entgegensetzen konnten, d.h. diese nicht die sonst verbreiteten Hospitalismussymptome der übrigen Kinder zeigten. Die seit geraumer Zeit diskutierten „Schutzfaktoren“ (Resilienz) von Kindern (bspw.: Persönlichkeit, Intelligenz, Temperament, Attraktivität) stellen in diesem Zusammenhang allerdings nicht mehr als eine plausible Residualkategorie dar, die in der quantitativen Verteilung der im übrigen beobachteten Deprivationswirkungen der Massenpflege der Nachkriegszeit weit zurücksteht. Für Deutschland haben in diesem Zusammenhang die Untersuchungsergebnisse von Annemarie Dührssen am nachhaltigsten Beachtung gefunden.
Das Defizit, das es kaum Literatur zu den Säuglingsheimen selbst gibt wird auch nicht durch die heute ausdifferenzierte Bindungstheorierelativiert, die wichtige Impulse von den frühen Hospitalismusbeobachtungen erhalten hat. Letztere hatte nämlich – mit Ausnahmen − primär nicht eine Reformierung der Heimpädagogik im Blick gehabt hat, sondern ganz andere Ziele verfolgt, wie die grundlagenorientierte Erforschung der frühen Kindheit aus entwicklungspsychologischer Perspektive. Die Säuglingsheime waren in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht mehr als ein vorgefundenes „experimentelles Forschungsfeld“, welches für die „eigentlichen“ Forschungsfragen, etwa der „frühkindlichen Entwicklung“ genutzt wurde.
Auch war die Forschung über die frühe Kindheit aber vor allem die Art und Reichweite der Kenntnisnahme ihrer Arbeitsergebnisse immer schon „Spielball“ familien- und bevölkerungspolitischer „Großwetterlagen“. Das hat sich bis heute nicht geändert.
Die Vielzahl gleichartiger Ergebnisse der „heimgestützten“ Deprivationsforschung und von bindungstheoretischer Arbeiten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts rechtfertigen es, die ersten drei Lebensjahre – incl. der Berücksichtigung möglicher Resilienz − als zentralen sozialen „Schutzraum“ der Kindheit bzw. des menschlichen Lebens zu apostrophieren. Ruft man sich an dieser Stelle die offensichtliche physiologische Fragilität von Neugeborenen und Kleinkindern in Erinnerung kann man eigentlich nur „staunen“, dass er für diese „Erkenntnis“ jahrzehntelange Forschung bedurft hat, die es zudem noch schwer hat, sich in der Fachöffentlichkeit bzw. in der breiten Öffentlichkeit durchzusetzen.
Die Unterschiede zur Familienpflege (z.B. Häufigkeit des Körperkontaktes, Zeit des Alleingelassenseins der Säuglinge, Zahl und Art der Anregungen aus der Umwelt, etc.) von Säuglingen ließen sich anhand ausgewählter Entwicklungsparameter wie z.B. von „Sprache“ und „Motorik“ exakt anhand von Testparametern vergleichend (wie z.B. durch den Bühler/Hetzer-Test) beschreiben. Durch die regelmäßig sehr viel niedrigeren Werte dieser Testparameter bei Säuglingsheimkindern gegenüber Familienkindern konnte dann auf dem Wege des Umkehrschlusses, quasi die Mindestvoraussetzungen einer gesunden Familienpflege von Neugeborenen und Kleinkindern abgeleitet werden.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass es, von seltenen Ausnahmen abgesehen, eine „Säuglingsheim-Forschung“ im engeren Sinne nicht gegeben hat. Vielmehr hat es eine Vielzahl von Untersuchungen als „Forschung im Säuglingsheim“ gegeben, die mit ganz unterschiedlichem Forschungsdesigns und Erkenntnisinteressen gearbeitet haben. Die konkrete Verbesserung des Säuglingsheimalltags (der betroffenen Kinder und Pfleger) stand dabei, mit wenigen Ausnahmen, nicht im Zentrum des Forschungsinteresses. Mit allerdings seltener Einmüdigkeit weisen gerade auch diese Untersuchungsergebnisse, - wie gesagt, ohne heimbiografische Perspektive − auf eine lebenslang mögliche Relevanz der ersten drei Lebensjahre hin.
Für die hier angelegte Fragestellung nach der Wirkung von Säuglingsheimaufenthalten im Kontext der aktuellen Heimdebatte lässt sich damit mit hoher Plausibilität feststellen, dass grundlegende soziale und psychische Deformierungen von späteren „Fürsorgezöglingen“ bereits während eines Aufenthaltes in der Massenpflege oder eines ungeeigneten, weil deprivierenden Familienmilieus angelegt wurden. Die relativ seltene Beobachtung von sog. „Schutzfaktoren“ (Resilienz), die den späteren Wirkungen einer Deprivation in der frühen Kindheit widersprechen steht dem als Ausnahmen im Range von Einzelfällen nicht entgegen.
Abschließend stellt sich die Frage, wie es zu dieser Art von „Säuglingsheim-Forschung“, die von den Schicksalen der „Insassen“ nahezu völlig abstrahierte, kommen konnte. Die zentralen Ursachen hierfür sind in der Säuglingsheimgeschichte zu sehen, auf die hier nur in gebotener Kürze eingegangen werden kann.
Eine kurze Geschichte der Säuglingsheime
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Säuglingskliniken als „Säuglingsheime“ bezeichnet. Diese „Tarnbezeichnung“ (Pechstein) sollte der Verschleierung der damals sehr hohen Säuglingssterblichkeit dienen (in den Vorläufern der Säuglingskliniken im 19. Jahrhunderts, den sog. „Findelanstalten“ betrug diese 80 bis 100%).
Zur zeitgenössischen Berühmtheit gelangte das „Dresdener Säuglingsheim“, in dem es dem später in Düsseldorf tätigen Pädiater Arthur Schlossmann gelang, durch hygienische Maßnahmen und die Umstellung der Säuglingsernährung (u.a. Einsatz von Ammen) und den medizinischen Fortschritt bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten, die Sterblichkeit der Säuglinge drastisch zu senken. Diese „Säuglingsheime“ waren zu dieser Zeit vor allem pädiatrische Forschungsanstalten („Säuglingskliniken“), mit dem Hauptzweck, die nach wie vor hohe Säuglingssterblichkeit zu bekämpfen. Anhand ausgedehnter (quantitativer, sic!) statistisch erfasster Beobachtungen wurden die unbestreitbaren Erfolge in der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit für die zeitgenössische (Fach-) Öffentlichkeit dokumentiert. Damit verbunden war zudem ein starkes und in dieser Zeit einflussreiches sozialpolitisches Engagement der Pädiater, dass auch die öffentliche Säuglingsfürsorge einschloss. So waren den Säuglingsheimen der Zeit auch staatlich anerkannte Säuglingsschwesternschulen angegliedert, die Kurse für die allgemeine Bevölkerung anboten.
Schon damals beobachtete und beschrieb allerdings der Münchner Pädiater Meinhardt von Pfaundler den psychischen Hospitalismus von Säuglingsheimkindern, an dem sie nicht selten auch starben und damit die „pädiatrischen Erfolge“ im Kampf gegen die Säuglingssterblichkeit ein stückweit konterkarierten. In Folge kam es zu der heute als „Von Pfaundler-Schlossmann-Kontroverse“ bekannten Debatte, in der sich v. Pfaundler aufgrund des von ihm beobachteten psychischen Hospitalismus von Säuglingsheimkindern gegen eine Verbreitung der „Pflegefabriken“ aussprach, während Schlossmann diese nachhaltige befürwortete und deren Verbreitung forderte.
Mit Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes 1922 wurden die Kinderärzte aus ihren Leitungsfunktionen in den Säuglingsheimen nahezu verdrängt und es kam zu einer flächendeckenden Verbreitung der Säuglingsheime.
Im Laufe der zweiten Nachkriegszeit wandelte sich die Funktion der Säuglingsheime grundlegend. Aus den pädiatrischen Forschungsanstalten bzw. Kleinkinderkrankenhäusern zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit wurden „soziale Dienstleister“, mit der Hauptaufgabe, als Sammelbecken für ungewollte und zumeist uneheliche Kinder im „Wirtschaftswunderland“ zu fungieren und diese Kinder vor „den Augen“ der Öffentlichkeit zu verbergen.
Ein heute kaum noch bekannter Sachverhalt ist die Tatsache, dass die Säuglingssterblichkeit in den Säuglingsheimen der Nachkriegszeit noch Anfang der 1960er Jahre doppelt so hoch gewesen ist, wie bei Säuglingen, die in Familien heranwuchsen und dies trotz ungleich besseren medizinisch-hygienischen Maßnahmen im Säuglingsheim. Wenn man dann bedenkt, das es ja gerade die rigiden medizinisch-hygienischen Maßnahmen und die daraus resultierende Arbeitsteilung der Pflegerinnen im Säuglingsheim waren, die oftmals als Legitimierung für das „notwendige Übel Hospitalismus“ der Säuglingsheimkinder herangezogen wurden… .
Dies wirft die Frage nach der konkreten Organisation eines Säuglingsheimes der Nachkriegszeit auf, mit anderen Worten, aus welchen personellen und organisatorischen Bedingungen der Pflege das „Deprivationssyndrom“ für die Säuglingsheimkinder resultierte. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Informationen, die, den Betroffenen „autobiografisch“ unbekannt sind.
Dies ist nicht so trivial wie vermutet, da in der Heimpraxis die Unterscheidungen zu anderen Heimformen oftmals „unscharf“ gewesen sind, sodass für eine Beschreibung der Säuglingsheime der Nachkriegszeit auf die wenigen Darstellungen in der zeitgenössischen Literatur und die Ergebnisse der eigenen Erhebungen zurückgegriffen werden muss. Am deutlichsten vermittelt die Darstellung der zeitgenössischen Aufgaben eines Säuglingsheimes dessen „organisatorische Gestalt“. Zumal auch bei einem an dieser Stelle nur skizzenhaften Blick in die Geschichte der Säuglingsheime umgehend deutlich wurde, dass im Laufe ihrer Geschichte mit ein und demselben Begriff ganz unterschiedliche Einrichtungen bezeichnet wurden.
Säuglingsheime der Nachkriegsjahre als multifunktionale Organisationen
„Das“ Säuglingsheim als eigenständigen Heimtyp hat es in der Nachkriegszeit so nicht gegeben.
Vielmehr findet sich eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Aufgabenstellungen der Pflege und Betreuung von Kleinkindern in diesen Häusern, die unter dem Begriff „Säuglingsheim“ zusammengefasst wurden. Kleinster gemeinsamer Nenner ist die ganztägige, gemeinsame Pflege und Betreuung von Säuglingen und/oder Kleinkindern (unterschiedlicher Anzahl und Altersspannen) in Räumlichkeiten zu denen die leiblichen Eltern oder Elternteile fallweise nicht oder nur zu bestimmten Besuchszeiten Zugang hatten.
Unter einem Säuglingsheim der Nachkriegszeit ist somit ein Heim der geschlossenen Säuglings- und Kinderfürsorge zu verstehen, welches eine Vielzahl per se heterogene Aufgaben zu erfüllen hatte. Diese lassen sich in „originäre“ und „derivative“ Aufgaben unterscheiden. Zu den originären Aufgaben gehörte neben der Kurzzeitpflege von Familienkindern, deren Eltern („Selbstzahler“) durch Krankheit oder Urlaub abwesend waren vor allem die Pflege und Betreuung von den leiblichen Eltern, einem leiblichen Elternteil alleingelassener Säuglinge und Kleinkinder, sog. „Sozialwaisen“, die zumeist von unehelicher Geburt waren. Nicht wenige der Sozialwaisen wurden durch behördliche Entscheidung – teilweise gegen den Willen der leiblichen Eltern/des leiblichen Elternteils – in ein Säuglingsheim eingewiesen. Für die Kosten der Pflege dieser Kinder kam das Jugend- oder Sozialamt auf.
„Offizieller“ Schwerpunkt der Säuglingsheimpflege der Nachkriegszeit bildeten die subsidiäre Pflege und damit der Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung gefährdeter Kleinkinder.

Kinderheim Rickenbach, kindgerechte Schlaf- und Aufenthaltsräume sahen auch schon damals anders aus, Postkarte (sic !), 1962 (kihA).
Hinzu kamen eine Vielzahl von „derivativen“ Aufgaben, die sich von der finalen Pflege „lebensschwacher“ Kinder (Stichwort: „Kinderhospiz“), der Ausbildung von Säuglingskrankenschwestern durch angeschlossene, staatlich anerkannte Schwesternschulen bis zur Adoptionsvermittlung erstrecken konnten, um nur einige derartigen Aufgaben zu nennen. Betreiber/Heimträger der Säuglingsheime waren vor allem die beiden großen Kirchen bzw. ihre Unterorganisationen und Privatpersonen, nur wenige Säuglingsheime befanden sich in staatlicher Trägerschaft. Die Heimaufsicht lag seit den 1960er Jahren bei den Landesjugendämtern bzw. im Delegationsfall bei dem regional zuständigen Jugendamt. Die Säuglingsheime der Nachkriegszeit unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Namen, ihrer Größe (Bettenzahl), Ausstattung (Personal, Räumlichkeiten und konkreten Aufgabenstellungen) erheblich. Gemeinsames Merkmal nahezu aller Säuglingsheime dieser Zeit war das regelmäßige, wenn auch nicht intendierte Resultat der dortigen Massenpflege: deprivierte, d.h. hospitalisierte Heimkinder.
Deprivierte Heimkinder, verschiedene Säuglingsheime in Westdeutschland, 1950er Jahre, die beiden Fotografien rechts, in der oberen Reihe sind Beispiele für die wiederholt aufgefundener Fotografien „rauer Späße“ des Pflegepersonals. Einen offensichtlich schlafenden Säugling derart „zu wecken“ kann auch unter seelischer Grausamkeit subsumiert werden (alle Fotografien: kihA).
Säuglingsheime waren vermehrt in Großstädten bzw. in städtischen Regionen zu finden und in weitaus geringerem Umfang in ländlichen Regionen. 1964 gab es in der Bundesrepublik ca. 435 Säuglingsheime in denen rund 17.000 Säuglinge lebten, fünf Jahre später, 1969, gab es bundesweit immerhin noch 333 Säuglingsheime mit rund 12.000 Pflegestellen (zum Vergleich, die Anzahl der Kinderheime, ohne Fürsorgeerziehung und sog. „Sonderheime“ betrug in diesem Jahr 1026 Heime mit rund 57.000 Betten). Pechstein vertrat die Auffassung, dass Kindergrippen im Kontext der Massenpflege hier zu addieren sind. 1969 gab es 16.600 Pflegestellen in 500 Krippen in Westdeutschland. Hinzu kommt eine statistisch nicht erfasste Zahl von privaten, sog. „Pflegenestern“, die ebenfalls unter heimähnlichen Bedingungen Säuglinge und Kleinkinder – oftmals ganztags – aufnahmen. Mausshardt (1962) schätzt die Zahl von Kleinkindern in Säuglingsheimen für den Zeitraum von 1952 bis 1962 auf 300.000. In einer Münchner Untersuchung an 300 Säuglingsheimkinder waren davon 71% nichtehelich geboren, 11,5% stammten aus erbrochenen Ehen und 17,5% aus intakten Ehen. Überwiegend war die Erwerbsarbeit der leiblichen Mütter der eigentliche Anlass zur Heimaufnahme.
Säuglingsheimalltag und Deprivationssyndrom
Der Alltag in einem Säuglingsheim wurde in der zeitgenössischen Literatur, aus genannten Gründen, nur selten beschrieben. Solche zeitgenössischen Beschreibungen sind aber für eine spätere „Rekonstruktion“ des Lebensalltags dieser Säuglinge und Kleinkinder gerade aus einer (heim-)biografischen Perspektive der Betroffenen (die sich, wie gesagt, an einen Säuglingsheimaufenthalt nicht erinnern können) von großer Bedeutung.
Es geht für sie dabei weniger um eine „Rekonstruktion“ in quasi wissenschaftlichem Sinn, sondern mehr um die Entwicklung einer allgemeinen „Vorstellung“, was es bedeutet hat, die ersten Lebensmonate ggf. -jahre im Säuglingsheim verbracht zu haben. Mit anderen Worten, um das „Füllen einer biografischen Lücke“, die zudem am Beginn des eigenen Lebens lag.
Oftmals erfahren die Betroffenen erst von Dritten im Erwachsenenalter überhaupt, dass sie ein „Ex-(Säuglings-)Heimkind“ sind und in manchen Fällen sind dies Erwachsene, die mit einem späteren Heimaufenthalt nichts mehr zu tun hatten. Zu denken ist hierbei an die Gruppe der etwa 300.000 im Kleinkindalter Adoptierten, von denen in der Nachkriegszeit viele aus den Säuglingsheimen adoptiert wurden, sowie an die Kinder, die später in Pflegefamilien aufwuchsen.
Einen ersten Eindruck über den Alltag im Säuglingsheim könnte die zeitgenössische Heimfotografie vermitteln. Doch zeitgenössische Fotografien des Heimalltags sind selten bzw. nur mit größerem Aufwand überhaupt zu finden. Dies liegt u.a. daran, dass diese Fotografien von den ehemaligen Heimträgern entweder nicht beachtet werden, vernichtet wurden oder auch unter Verschluss gehalten werden.
Eine „Lücke im System“ stellt an dieser Stelle aber die private Heimfotografie dar, wie sie in den privaten Fotoalben der ehemaligen Pflegerinnen in den Säuglingsheimen zu finden ist.
Fotografien die den Alltag in einem Säuglings- oder Kleinkinderheim der Nachkriegszeit zeigen, führen beim heutigen Betrachter, auch ohne Vorkenntnisse, schnell zu Irritationen. Auch ohne Kenntnisse über „Deprivation“ und Hospitalismus“ ist häufig sofort zu erkennen, dass mit den dort abgebildeten Säuglingsheim-Kindern etwas Grundlegendes nicht stimmt. Spätestens dann fällt auch auf, dass in der Literatur nur in ganz seltenen Fällen auch Innenansichten vom Alltag der Säuglingsheime existieren und sehr viel öfters die Gebäude und Pfleger Gegenstand des fotografischen Interesses gewesen zu sein scheinen. Die Heimkinder selbst kommen eigentlich so gut wie nicht vor.
Auf die „Idee“, dass die damaligen Säuglingsheimkinder im Erwachsenenalter versuchen könnten, sich „ein Bild“ von der, von ihnen nicht zu erinnernden Zeit machen zu wollen, sind die „Fotografen“ der Zeit nicht gekommen. Und auch so mancher ehemaligen Pflegerin scheint es bis heute nicht verständlich zu sein, was es für einen Menschen bedeutet, eine Fotografie aus einer „nicht-erinnerten Zeit“ in Händen halten zu können, auf der er ggf. sogar selbst zu sehen ist. Für Familienkinder selbstverständlich, verfügen gerade ehemalige Heimkinder oftmals nicht über Fotografien aus ihrer Kindheit und Jugend, was im späteren Erwachsenalter durchaus auch den Rang eines „autbiografischen Defizits“ haben kann.
Im Folgenden wird eine der wenigen Beschreibungen des Alltags in einem Säuglingsheim der Nachkriegszeit im Original wiedergegeben. Um die Tragik und Offensichtlichkeit der Deprivation in den Säuglingsheimen der Nachkriegszeit verstehen zu können, muss man quasi „in die Knie gehen“ um sich der Sicht der damals Betroffenen anzunähern, denn diese ist aus (heim-)biografischer Sicht vor allem relevant.
„Wer einmal die Rutscherabteilung im Säuglingsheim gerade beim „Töpfen“ erlebt hat, braucht nicht mehr auszuziehen, um das Gruseln zu lernen“.
Die folgende Beschreibung des Säuglingsheimalltages stammt von dem Journalisten Jens Roth und ist eine der nicht einmal handvollen Beschreibungen, die in der zeitgenössischen Literatur gefunden werden konnten.
Säuglingsheim-Bericht eines Journalisten
„Die gesamte Pflege ist rationalisiert. Jeder Handgriff muss sitzen, selbst das Aufstoßen nach dem Essen wird reihenweise so durchgeführt, dass den Kindern, die auf dem Bauch in den Boxen liegen, so lange auf den Rücken geklopft wird, bis sie endlich aufstoßen und dann weiterschlafen. Für die lebensnotwendige emotionale und affektive Interaktion zwischen Bezugspersonal und Kind während des Fütterns fehlen die Zeit und die Einsicht zur Notwendigkeit.
Die Betreuerinnen können keine emotionale Zuwendung aufbringen, weil sie keine Zeit haben und auch keinen direkten Bezug zu den Kindern haben. Schmusen, Schaukeln, Herumtragen, Streicheln, das Plappern und Sprechen mit dem Säugling, schon in der Normalfamilie nicht gerade an der Tagesordnung, ist in keinem Säuglingsheim zu beobachten gewesen. Es bestätigten sich die Erkenntnisse von Rene Spitz: „dass der Verfall des Säuglings in einem direkten Verhältnis zur Dauer des Liebesentzuges steht, dem der Säugling ausgesetzt ist.“ (…)
Zu den Zärtlichkeitsdefiziten kommt der Mangel an Bewegungsmöglichkeiten hinzu. Wie vor 100 Jahren werden Babys in den Säuglingsheimen festgebunden, da die Pflegerinnen nicht ständig nach den Säuglingen und Kleinkinder schauen können. Die Sauberkeitsdressur beginnt schon im ersten Lebensjahr, wenn die Kinder nicht ohne fremde Hilfe auf dem Topf sitzen können. Sie werden, halb liegend, halb sitzend, auf dem Topf festgebunden. All das macht die Welt für den Säugling von Beginn des Lebens an bedrohlich. Das für die Entwicklung des Selbstvertrauens erforderliche Urvertrauen pervertiert bei den Kindern in ein Ur-Mißtrauen. Kinder aber, die an Ur-Mißtrauen leiden, haben weder eine Chance einer gesunden Ich-Entwicklung noch werden sie jemals normale soziale Kontakte anknüpfen. Auswirkungen findet man schon wenige Jahre später. Schulkinder mit einer Vergangenheit im Säuglingsheim sind in vielen Fällen nicht über das Kontaktverhalten eines 5 – 7 Monaten alten Säuglings hinausgewachsen, 20% von ihnen in der Periode angstvollen Fremdelns steckengeblieben. Keines konnte mit Gleichaltrigen Kontakt aufnehmen in der Art, wie es dem Alter entsprechen würde. Dazu kamen Verhaltensstörungen wie Schaukeln im Sitzen oder Stehen, heftige Trotz- und Wutausbrüche, strikte Ablehnung von Speisen oder Eßgier. Die Säuglinge sind im Heim und später zur Einsamkeit und Bindungsunfähigkeit verurteilt, noch ehe sie die menschliche Gemeinschaft überhaupt bewusst wahrnehmen können.
Tagesablauf in einem Säuglingsheim
6.30Uhr Wecken, 6. 30Uhr bis 7.30Uhr Baden, Wickeln und in das „Stühlchen“ setzen, 7.30 bis 8.00 Uhr Betten machen, Aufräumen, 8.00 bis 8.30 Frühstückspause, 8.30 bis 9.0Uhr Brei füttern und auf den Topf setzen, 9.30 bis 10.00Uhr Wickeln und ins Bett geben, 10.00 bis 10.30Uhr aufräumen, Spielsachen waschen, 10.30 bis 12.30Uhr Freistunde, 12.30 bis 13.00Uhr Mittagessen.
13.00 bis 16.00Uhr Flasche geben, Wickeln, ins „Stühlchen“ setzen, aufräumen, Wäsche legen, Windeln legen und Möglichkeiten, sich mit den Kindern zu beschäftigen, 16.00 bis 16.30Uhr Kaffeepause, 16.30 bis 17.30 Brei füttern und auf den Topf setzen.
17.30 bis 18.00Uhr Wickeln und ins Bett bringen. 18.00 bis 18.30Uhr aufräumen.
Dabei hat eine Pflegerin in der Regel ca. 12 Boxen, die sich mit einer zusätzlichen Kraft, der „Springerin“ bearbeiten muss. Gewickelt wird viermal Täglich. Für 7 Kinder steht eine halbe Stunde zur Verfügung. Es wird dabei sehr schnell gewickelt, Zeit zum Strampeln-lassen bleibt nicht. Die Pflegerinnen sprechen nur die beliebten, süßen Kinder während des Wickelns en wenig an. Kinder, die nicht so süss sind, erhalten eine negativ, bedrohende Ansprache: „Bleib liegen, du spinnst heute schon wieder den ganzen Tag, stell dich nicht so an.“
Die Reinlichkeitsdressur beginnt damit, dass die Kinder zu bestimmten Zeiten, um 9.Uhr und um 18 Uhr, auf den Topf gesetzt werden. Da sie noch nicht gut sitzen können, werden sie im Laufstall an den Ecken festgebunden. Die Kinder schaukeln dabei hin und her, und zwar so lange die „Sitzung“ dauert. Bis zu 30 Minuten bleiben sie sitzen, danach haben sie tiefe Druckstellen und einen bläulich verfärbten Hintern.
Gefüttert wird in der Weise, dass die Flasche mit einer Windel umwickelt wird, wo es alleine trinken muss. Wenn einem Kind die Flasche wegrutscht, wird es ermahnt und bekommt die Flasche wieder in den Mund gestopft.
Die Beschäftigung mit den Kindern besteht eigentlich nur darin, dass die Kinder in fahrbare Stühle gesetzt werden, auf denen man mehr schaukeln als sich fortbewegen kann. Längere Zeit, so während der Pausen, bleiben die Kinder alleine im Zimmer. Jedes Kind bekommt „sein Klötzchen“ und „seinen Beißring“. Hat das Kind ihn weggeworfen oder verloren, bekommt es ihn höchstens durch Zufall wieder. In den Säuglingsheimen muß das Kleinkind also funktionieren lernen. Den Grad des optimalen Funktionierens bestimmt der Kinderarzt, die einzige Autorität für die Pflegerinnen. (…) Kinderärzte und Säuglingsschwestern wissen nachweislich von (…) Fällen des Hospitalismus. Sie übersehen gleichzeitig geflissentlich, dass es in den Säuglingsheimen bei den Säuglingen nicht bloß um das klinische Phänomen Hospitalismus geht, um soziale Anpassungsfähigkeit oder nicht, sondern um die massiven Persönlichkeitsstörungen beim späteren Erwachsenen. Sie entsteht aufgrund der geringen affektiven und emotionalen Zuwendung zum Säugling. (…) Diese negative Entwicklung wird sich dann in den Kinderheimen, in die 50% dieser Säuglinge eingeliefert werden, fortsetzen und verstärken.“
Der Begriff des Hospitalismus ist sehr viel älter als der des „Deprivationssyndroms“. Unter „Hospitalismus“ verstand man, wie gesagt, in erster Linie die extrem hohen Sterberaten in den Findelanstalten des 19. Jahrhunderts, den Vorläufern der Säuglingsheime der Nachkriegszeit. Die Gründung und der Aufschwung der Kinderheilkunde hängt eng mit den Erfolgen der Bekämpfung dieses „infektiösen Hospitalismus“ in den Säuglings„heimen“ der Zeit zusammen. Zusammenfassend könnte man es so ausdrücken: Eine maßgebliche Gruppe führender Pädiater um Arthur Schlossmann („Dresdener Säuglingsheim“ 1898) ist, ermutigt durch die auch prestigeträchtigen Erfolge bei der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit, soweit über ihr eigentliches Ziel „hinausgeschossen“, dass sie durch den rigiden Vorrang hygienischer, medizinischer und ernährungsphysiologischen Aspekte den zu pflegenden Säuglinge quasi „entmenschlicht“ haben, sodass diese in schweren Fällen an „sozialer Dehydrierung“ zugrunde gingen.
Der in seiner Zeit nicht minder prominente Pädiater Meinhard von Pfaundler hat diesen „psychischen Hospitalismus“ bereits 1915 genau beschrieben, ohne diesen Begriff dafür zu verwenden.
Der Begriff des „Deprivationssyndroms“ ist erst sehr viel später (1966) von dem Münchner Sozialpädiater Theodor Hellbrügge geprägt worden. Er kommt aus dem Englischen „deprivation“, was „berauben“ bedeutet. International verbreitet wurde er durch den Begriff der „Maternal Deprivation“ wie ihn John Bowlby 1950 in seiner zusammenfassenden Studie „Maternal Care and Menthal Health“ verwendete. „Bowlby verstand darunter alle Störungen, welche auftreten, wenn dem jungen Kinder, gleich ob durch die eigene Mutter oder eine mütterliche Ersatzperson, nicht genügend Zuwendung zuteil wird. Er unterschied dabei verschiedene Abstufungen der Deprivation, wobei unter er unter einer kompletten Deprivation jene Abnormalitäten verstand, wie sie bei jungen Kindern in der Massenpflege auftreten.“
Hellbrügge führt fast schon beiläufig den wohl zentralen Grund für die Beharrungstendenz des psychischen Hospitalismus („Deprivationssyndrom“) in den Säuglingsheimen der Nachkriegszeit auf: Mit Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (1922) wurde, wie gesagt, die Betreuung von Heimkindern ausschließlich eine Aufgabe der Jugendämter, also medizinischer Laien. Die Beurteilung des Säuglings bzw. Kleinkindes, auch die Diagnostik von Entwicklungsstörungen ist international, aber in erster Linie eine Aufgabe der (Sozial-)Pädiatrie und sie liegt bis heute nicht in der Kompetenz des Personals der Jugendämter. In diesem Zusammenhang sei auch an die vielfältigen sozialen „Diagnosen“ der Erzieher in den Heimakten der Fürsorgeerziehung erinnert, deren Beuteilungskompetenz bereits aufgrund ihrer niedrigen formalen Ausbildung stark in Zweifel gezogen werden muss.
Unter dem „Deprivationssyndrom“ oder „psychischen Hospitalismus“ im Kindesalter – dies war bereits Anfang der 1970er Jahre allgemeiner Erkenntnisstand – versteht man eine universelle oder partielle Entwicklungsstörung, die vor allem die affektiven („emotionalen“) und die intellektuellen, aber auch die statomotorischen „Funktionen“ des Kindes betrifft. Sie wird durch anhaltende oder zahlreiche kurzdauernde emotionale Frustrierungen im frühen Kindesalter erzeugt. Die Intensität und die Art der Symptomatik sind vom Alter des Kindes bei der Trennung von der Mutter bzw. der mütterlichen Ersatzperson, von der Dauer und der Schwere der frustrierenden Ereignisse, ferner von einer entsprechenden Disposition (Stichwort: „Resilienz“) des Kindes und von dem Zeitraum abhängig, der seit der Frustrationsperiode vergangen ist.
Eine motorische Entwicklungsverlangsamung zeigt sich bereits im 1. Lebensjahr. Die Kinder erlernen das Sitzen, Stehen und Laufen erst mit erheblicher Verzögerung. Gezielte Greifbewegungen werden ebenso wie koordinierte Hantierungen schwerfällig und ungeschickt ausgeführt. Die Kinder verweilen lange beim Ess- und Kauvorgang, sie werden deshalb meistens flüssig und breiförmig ernährt. Ein großer Teil erlernt erst spät die Beherrschung der Schließmuskelfunktion.
Viele Kinder beginnen erst im 2. oder 3. Lebensjahr zu sprechen, manche noch später, Lallmonologe und kleinkindhafter Agrammatismus persistieren. Manche Kinder können nur die Namen der Kinder ihrer Gruppe und einige isolierte Imperative artikulieren. Auch später bleibt der Wortschatz oft noch lange Zeit dürftig. Die Sprechweise ist oft stammelnd und schwerverständlich. Das Wortverständnis ist oft nur mangelhaft ausgebildet.
Mit zunehmendem Lebensalter wird die Hemmung der intellektuellen Entwicklung deutlich. Sie kann als „Pseudodebilität“ in Erscheinung treten, nach Ansicht einiger Autoren sogar zu bleibender Schwachbegabung und zum Schwachsinn führen. Köttgen und Weidemann fanden bei vergleichenden Untersuchungen von Heim- und Familienkindern im Alter von 0 – 6 Jahren einen durchschnittlichen Entwicklungsrückstand von 20% gegenüber der Vergleichsgruppe ähnlicher sozialer Herkunft („Verkümmerungssyndrom“).
Zu den Entwicklungsstörungen treten fast regelmäßig neurotische Erscheinungen (Dührssen) hinzu. In erster Linie Enuresis, Enkopresis, Jactatio, ferner eine allgemeine motorische Unruhe. Bei hospitalisierten Kleinkindern findet man häufig eine extreme „Kontaktsüchtigkeit“, sie versuchen ihre Pflegepersonen ganz für sich zu okkupieren und bedrängen auch andere Pflegekräfte und selbst fremde Besucher, ohne dass sie eine „wirkliche“ soziale Beziehung zu diesen aufbauen würden. Besonders auffällig sind die bei deprivierten Kleinkindern häufig anzutreffenden automatenhafte und komplizierten Schüttel-, Schleuder- und Drehbewegungen des Kopfes- und des Rumpfes, die oft mit vertrackten Bewegungen der Gesichtsmuskulatur und mit Greif- und Streckbewegungen der Hände und Füße einhergehen.
Anhaltende Frustrationen im 1. Lebensjahr können zu teilweise irreversiblen Schädigungen führen, die bereits im 2. Lebensjahr sichtbar werden und in vier Symptomgruppen auftreten. Einmal handelt es sich um relativ fröhliche, aber oberflächliche und zu keiner tiefen Bindungen fähige Kinder, die auf der Stufe des aktiven Kontaktsuchens stehengeblieben sind. Es finden sich ferner resignierende, passive Kinder, bei denen noch die Fähigkeit zu aggressiven Protestreaktionen erhalten ist und die sich von ängstlich-abweisenden Kindern abgrenzen lassen, die nach längerer akffektiver Zuwendung manchmal noch mit einem verstärkten Liebesbedürfnis reagieren könnten. Die letzte Gruppe stellen schließlich Kinder dar, die bereits ein chronisch-passives Zustandbild zeigen und darin verharren. Sie sind scheinbar affektiv völlig unbeteiligt, reagieren aber noch erstaunlich auf neue traumatische Situationen, wie beispielsweise bei einem Abteilungswechsel im Kinderheim, auf den sie mit einem „verstärkten Erstarrungszustand“ reagieren.
Eine schwere Form des Deprivationssyndroms bildet die durch extrem anhaltende oder zahlreiche kurzfristige Separationen erzeugte „emotionale Unterernährung“, die Inanitas mentis (Tramer). Das Verhalten dieser Kleinkinder ist durch eine missmutig-dyshporische Grundstimmung gekennzeichnet. Sie sind passiv, desinteressiert und antriebsarm. Im Vordergrund steht eine Kontaktstörung oder Kontaktverweigerung. Die emotionale Fehlpolung zeigt sich im Kleinkindalter entweder in offener Ablehnung oder Feindlichkeit, in schweren Fällen jedoch in Ratlosigkeit, Ängstlichkeit, Resignation und in einer „anaklitischen Depression“ (Spitz). Diese Kinder verhalten sich schließlich stumpf und apathisch, es treten Gewichtsverluste und Infektionen auf, die schließlich zum Tode führen können.
Im Schulalter zeigen Kinder mit Deprivationserfahrungen in den ersten Stadien ihrer frühkindlichen Entwicklung neben Störungen der emotionalen Kommunikation deutlich niedrigere Intelligenzquotienten als ihre Mitschüler (Dührssen). Bei der Beurteilung des Arbeitsverhaltens wurden folgende überwiegend affektiv bedingte Auffälligkeiten im Leistungsvollzug gehäuft festgestellt: Langsamkeit und Schwerfälligkeit, Apathie und Indifferenz, Abwehr gegen Leistungsforderungen, Mutlosigkeit und Schüchternheit, überstarke Abhängigkeit von Bestätigung, Gespanntheit und besonderer Angst einen Fehler zu machen sowie Abgelenktheit. Bei den Heimkindern überwogen die langsamen, schwerfälligen und apathischen Reaktionsformen. Fast die Hälfte der Heimkinder bot in der Untersuchung von Dührssen trotz ausreichender Intelligenz ernsthafte Schwierigkeiten in der Schule.
Zahlreiche Kinder, die in ihren frühen Entwicklungsstadien deprivierenden Lebensbedingungen ausgesetzt waren, entwickelten in der späteren Kindheit eine zusätzliche neurotische Symptomatik. In erster Linie finden sich Störungen der Kontaktfähigkeit und pathologische Kontaktformen (wahllose Kontakte, oberflächliche Scheinkontakte) und aggressive und distanzlose Verhaltensweisen.
„Die soziale Bedeutung des heutigen Hospitalismus-Problems liegt einmal darin, daß die Kinder […] als chronisch affektgestörte Menschen einen Teil der Gesellschaft bilden. Es scheint sicher zu sein, dass fortdauernde psychische Mangelsituationen begünstigende für die Entwicklung schwerer Neurosen mit Symptomen einer Kontaktasthenie und psychischen Labilität zu agressiv-protestierenden Dauereinstellungen und schizioid-autistischen Absonderungen oder einer Liebs- und Hingabeunfähigkeit sind. Trotz zahlreicher Publikationen von ärztlicher, psychologischer und pädagogischer Seite, in denen dem Stande der Wissenschaft entsprechend nachdrücklich [...] eine personelle und materielle Verbesserung der Heimsituation gefordert wurde, ist in zahlreichen Institutionen noch kein Wandel eingetreten.“
Was Nissen noch im Jahr 1971 gezwungen ist festzuhalten, markiert nicht etwa den Endpunkt der Säuglingsheime, obwohl diese zur Mitte der 1970er Jahre allmählich in der Bundesrepublik Deutschland „verschwunden“ sind. Hauptursache hierfür war eine veränderte Pflegesatzökonomie, die die Unterbringung von allein stehenden Säuglingen und Kleinkindern in einer Pflegestelle „preiswerter“ erschienen lies. Auf globaler Ebene gibt es diese „Häuser „systematischer Kindesmisshandlung“ bis heute in hoher Zahl und spielen in Deutschland im Rahmen von Auslandsadoptionen immer noch eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Resümee
Für eine soziologische Darstellung, die sich einer (heim-) biografischen Perspektive verpflichtet fühlt, kam es vor allem darauf an, die Quintessenz dessen darzustellen, was „Deprivation bzw. Hospitalismus“ im Heimalltag bedeutet hat und welche sozialen und psychischen Folgen in den folgenden Lebensaltern der betroffenen Heimkinder beobachtet wurden.
Die Thematisierung der „Säuglingsheime der Nachkriegszeit“ und ihre „Apostrophierung“ als „vergessene Kinderheime“ sind somit lediglich ein „Vehikel“ für die Anregung, verstärkt die damaligen, vielerorts pathologischen Lebenswelten der Heimkinder selbst ernst(er) zu nehmen. Es geht dabei sicherlich weniger um die Verbreitung einer „Neuentdeckung“, sondern um die Überwindung alt eingeübter Widerstände und vorgeblicher Ahnungslosigkeit bei den ehemaligen Heimträgern, die zum Teil nicht zu unrecht fürchten, dass die wirklich „unangenehmen Fragen“, wie etwa die der Säuglingsheimkinder-Sterblichkeit, noch gar nicht gestellt wurden. Es wurde deutlich, dass die Säuglingsheime der Nachkriegszeit nicht wirklich des„Erinnerns“ für wert gehalten wurden, obgleich hier über Jahrzehnte − trotz besseren Wissens und besserer Möglichkeiten − ganze Generationen von Säuglingen und Kleinkindern dauerhaft ge- und beschädigt worden sind.
Als Forschungskliniken zuerst ganz in pädiatrischer Verantwortung, mit eindrucksvollen Erfolgen bei der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit, aber durchaus auch heute kritisch zu bewertendem „Forschungseifer“ einer sich etablierenden jungen Wissenschaft, wurden die Pädiater „die Geister nicht mehr los, die sie gerufen hatten“.
Durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (1922) gerieten die Säuglingsheime in die Hände von schlecht ausgebildeten „Bürokraten“ an den Jugendämtern und so hatte die vereinzelt vorgetragene pädiatrische Selbstkritik keine Chance mehr, Einfluss auf die Säuglingsheimpraxis nehmen zu können. Erst nach der Katastrophe des deutschen Faschismus kam es nach mehr als einem Jahrzehnt der schlichten Nichtbeachtung des psychischen Hospitalismus in den Heimen wieder zu einer Wiederaufnahme der deutschen Hospitalismusforschung, nicht zuletzt angestoßen durch den „Re-Import“ pädiatrischen Wissens (Rene Spitz kannte die Arbeiten von Meinhardt von Pfaundler).
Die sich in der Bundesrepublik seit den 1950er Jahren entwickelnde Hospitalismusdebatte ist vor allem mit den Namen Hellbrügge (München) und Pechstein (Mainz), einem Schüler von Hellbrügge, verbunden. Auch wenn sich vereinzelte Heimleiter, wie Andreas Mehringer, leidenschaftlich für eine Veränderung der Säuglingsheimpflege einsetzten, blieben diese Mahnungen bei den Heimleitungen und -trägern ungehört. In einer unseligen Allianz unqualifizierter Bürokraten der Jugendämter und Vertretern der freien Wohlfahrtsverbände wurden diese „Gehäuse systematischer Kindes-Vernachlässigung“ bis in die Mitte der 1970er am Leben gehalten, Mitverantwortlich hierfür waren die „bigotten Moralvorstellungen“ der Wirtschaftswunderrepublik, die geschickt installierte Abschottung dieser Säuglingsheime vor der Öffentlichkeit und ein aus den Zeiten des deutschen Faschismus „nachhallender“ Sozialdarwinismus in den Einstellungen der Verantwortlichen.
Die biografische Perspektive legt offen, dass sich von Heimstation zu Heimstation die Deprivationswirkungen kumulierten und sich quasi „biografisch verfestigten“ konnten. Das bedeutet für die aktuelle Heimdebatte, in der vor allem die „Fürsorgeerziehungsheime“ in der Kritik stehen, diese „biografisch Vorbelastung“, die letztlich durch das Heimsystem selbst induziert gewesen ist, auch in der politischen Arena berücksichtigen zu müssen. Eine isolierte Betrachtung der Fürsorgeerziehungsheime an dieser Stelle würde verkennen, dass sie als Katalysator vorheriger Deprivationserfahrung wirkten, die die Betroffenen in vielen Fällen schlussendlich ihren zukünftigen sozialen Lebenschancen beraubt haben.
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